Informationen über die Nachhaltigkeit von Versicherungsanlageprodukten

Stand: 10. März 2021

Durch die Regelungen in Art 3 bis 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend TVO) sind wir verpflichtet, Sie wie folgt zu informieren:

Ziel der Informationen

Mit der TVO soll erreicht werden, dass die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bei der Kapitalanlage unter anderem von Lebensversicherungsunternehmen unterstützt werden. Dabei geht es nicht nur um die Bekämpfung des Klimawandels, sondern unter dem Kürzel ESG-Kriterien allgemein um ökologische Ziele, soziale Ziele und eine gute Unternehmensführung (Governance). Wir sind davon nur dann betroffen, wenn wir als Versicherungsvermittler Versicherungsanlageprodukte an Sie vermitteln. Andere Versicherungszweige wie z.B. Sachversicherungen u.ä. werden von der TVO nicht berührt.

Nachhaltigkeitsstrategie bei Versicherungsanlageprodukten

Zum Zeitpunkt der Einführung der TVO verfolgen wir keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir nur die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Diese – sofern vorhanden – werden wir Ihnen im Rahmen unserer Beratung gerne zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass derzeit noch die Technischen Regulierungsstandards der Europäichen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften fehlen, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden diese Aspekte somit aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt. Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Vergütung bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten

Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Die Vergütungen meiner Mitarbeiter*innen bzw. Untervermittler*innen fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.